Ambulantes Clearing

Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bieten wir das ambulante Clearing auf Grundlage des § 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 33, 34, 35, 42 und 42a SGB VIII an. Dabei richtet sich die Hilfe an Kinder und Jugendliche, die ohne Personensorgeberechtigte eingereist sind.

Das Angebot richtet sich an:

Kinder und Jugendliche:

  • mit unbekannten Aspekten des biografischen Hintergrundes, der Fluchthintergründe, der Familiensituation und Ressourcen der Klient:innenb
  • mit traumatischen und belastenden Lebensereignissen und Lebenserfahrungen im Heimatland und auf der Flucht

Ziele der Hilfeform:

  • Vervollständigung der bestehenden Sozialanamnese
  • Klärung familiärer und soziokultureller Hintergründe, insbesondere der persönlichen Lebensverhältnisse (Identität, Herkunft, Verbleib der Eltern und weiterer Familienangehöriger)
  • Wenn möglich, Herstellung des Kontaktes zu Verwandten
  • Klärung des gesundheitlichen, psychischen und geistigen Entwicklungsstandes sowie der emotionalen Situation des jungen Menschen
  • Veranlassung der Abklärung und Behandlung von Krankheiten im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Klärung von Anzeichen einer traumatischen Belastung
  • Klärung der persönlichen Ressourcen der Jugendlichen, insbesondere ihrer alltagspraktischen Ressourcen im neuen Lebensumfeld
  • Klärung des schulischen Bildungsstands und der vorhandenen schulischen Voraussetzungen sowie des Lernverhaltens
  • Klärung und Eröffnung von Bildungsperspektiven (Schulbesuch, Sprachkurs) vor Ort
  • Klärung der aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten und der Perspektive zum aufenthaltsrechtlichen Verfahren
  • Gemeinsame Klärung der Frage des Unterstützungsbedarfes und der erforderlichen Betreuungsintensität
  • Information über Meldepflichten und Unterstützung bei Kontakten (z. B. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörde etc., Gerichten sowie Beratungsstellen in asyl- und ausländerrechtlichen Fragen)
  • Feststellung eines jugendhilferechtlichen Bedarfs
  • Dokumentation von Fluchthintergründen und -umständen, des Verbleibs der Eltern, Bleibe-/Rückkehrmöglichkeiten, Familienzusammenführung usw.
  • Zusammenfassung der Ergebnisse des Clearingverfahrens (über Motivation, Defizite bzw. Ressourcen des Kindes/Jugendlichen, Zielformulierung etc.) in einem Clearingbericht als Grundlage für das Hilfeplanverfahren
  • Schutz des unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings
  • Klärung der Lebenssituation und der Perspektiven des jungen Menschen

Manna Jugendhilfe GmbH

Anschrift:
Vlattenstr. 1
40223 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 92419880
Faxnummer: 0211 / 17831446

 

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