Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (§ 8b SGB VIII)

Wir bieten Fachkräften, die beruflich Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, professionelle beratende Unterstützung bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung an. Zentrales Ziel der Insoweit erfahrenen Fachkraft ist die Beratung von Fachkräften bei der Umsetzung ihres Schutzauftrages. Hierbei klären wir gemeinsam mit den fallverantwortlichen Fachkräften Fragen und Unsicherheiten und begleiten den Prozess der Gefährdungseinschätzung und weiteren Hilfeplanung.

Die Gefährdungseinschätzung selbst stellt ein abgestuftes und dynamisches Verfahren dar, welches aus Informationssammlung von Risiken und Ressourcen, deren Bewertung, aus der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern, aber auch aus der Entwicklung von und dem Hinwirken auf nachhaltige Hilfe besteht.

Wir unterstützen im Rahmen unserer Fachberatung die fallverantwortliche Fachkraft bei der Einhaltung fachlicher Standards, richten unseren Blick auf „blinde Flecken“ im Fallprozess und unterstützt die Fachkraft dabei, Kinder, Jugendliche und Eltern als aktive Partner im Hilfeprozess wahrzunehmen und zu beteiligen.

Unser Angebot beruht auf folgender gesetzlicher Grundlage:
  1. Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
  2. Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zuständigen Leistungsträger, haben gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien
  3. a)zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt sowie
    b)zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten.

  4. Bei der fachlichen Beratung nach den Absätzen 1 und 2 wird den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Rechnung getragen. (§ 8b SGB VIII)

Manna Jugendhilfe GmbH

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Vlattenstr. 1
40223 Düsseldorf

 

 

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