Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§18 SGB VIII)
Der „Begleitete Umgang“ richtet sich an Familien, die aufgrund von Auseinandersetzungen durch Trennung und Scheidung derzeit nicht in der Lage sind, eigenständige und dem Schutz des Kindes angemessene Umgangsregelungen zu finden. Im Vorfeld ergeben sich oft familiäre Übergriffe oder Vorfälle der Kindeswohlgefährdung. Der „Begleitete Umgang“ dient damit sowohl dem aktiven Kinderschutz wie auch der Umsetzung des Rechtsanspruches des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen, ebenfalls nach Trennung und Scheidung. Er soll den Kindern auch während einer Zeit der Auseinandersetzung und Verunsicherung einen regelmäßigen Umgang mit dem jeweils umgangsberechtigten Elternteil ermöglichen.
Das Angebot richtet sich an:
- Getrennte bzw. getrenntlebende Eltern, die aufgrund besonderer Bedingungen vorerst nicht zusammengeführt werden
- Kinder und Jugendliche, deren dauerhafte Unterbringung bei einem Elternteil schädigende Auswirkungen auf das seelische und körperliche Wohl hat
- Elternteile, die allein für ihr Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen
- Eltern mit dysfunktionaler Beziehung und Kommunikation
Ziele der Hilfeform:
- Begleitung des Elternteils und des Kindes bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts (auch unter Nutzung der Muttersprache des Adressatensystems, zur Wahrung einer authentischen Kommunikation)
- Unterstützung der Wahrnehmung des Rechts auf Umgang
- Förderung der elterlichen Handlungsfähigkeit im Rahmen der Umgangskontakte durch Hilfe zur Erziehung und Elterncoaching (bspw. im Zusammenhang mit pädagogisch wert- und gehaltvollen Aktivitäten)
- Vermeidung von Instrumentalisierungspraktiken ausgehend von beiden Elternteilen
- Vorbeugung von Loyalitätskonflikten beim Kind
- Unterstützung bei der Förderung der Kommunikationsfähigkeit zwischen dem Elternteil und dem Kind
- Vorbereitung der Kindeseltern: Betrachtung und Bearbeitung des Konfliktes auf der Elternebene und Schutz des Kindes
- Vor- und Nachbereitung der Umgangskontakte mit den Kindeseltern mittels Reflexionsgesprächen
- Aufklärung beider Elternteile zum Thema Kinderschutz
- Entlastung des Kindes durch die Zurverfügungstellung eines Ansprechpartners außerhalb des Familiensystems
Manna Jugendhilfe GmbH
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