Kinderschutz
Die Gewährleistung des Kindeswohls gehört zu den Schlüsselaufgaben unserer Tätigkeit. Das Vorgehen bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung ist in §8a und §8b SGB VIII gesetzlich geregelt. Im Detail fordert der Gesetzgeber die Zusammenarbeit mehrerer Fachkräfte bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. Verpflichtend ist gemäß KKG und SGB VIII das Hinzuziehen einer im Problemfeld erfahrenen und qualifizierten bzw. einer insoweit erfahrenen Fachkraft (INSOFA). Diese hat die Aufgabe, für eine fachliche Einschätzung Sorge zu tragen, sowie bei der Informationsgewinnung den am Fall beteiligten Fachkräfte beratend zur Seite zu stehen.
Zur Wahrung hoher fachlicher Qualitätsstandards im Kinderschutzverfahren, besitzen alle unsere Führungskräfte und ein Teil unserer freiberuflichen Kooperationspartner die Qualifikation als insoweit erfahrene Fachkräfte für Kinderschutz (INSOFA) gem. KKG und SGB VIII.
Manna Jugendhilfe GmbH
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